6 K 5669/03 F•Finanzgericht Münster, 2004-11-10, 6 K 5669/03 F
Finanzgericht Münster, 2004-11-10, 6 K 5669/03 F
6 K 5669/03 FSteuergericht10.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 6 K 5669/03 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-10
Aktenzeichen: 6 K 5669/03 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2004:1110.6K5669.03F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung für die Jahre 1997 und 1998 werden aufgehoben, soweit darin Feststellungen über Einkünfte aus Gewerbebetrieb enthalten sind.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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