Finanzgericht Münster, 2004-11-10, 4 K 2475/04 F

4 K 2475/04 FSteuergericht10.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 4 K 2475/04 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-10

Aktenzeichen: 4 K 2475/04 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2004:1110.4K2475.04F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der geänderte Bescheid zur gesonderten Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes für das Feststellungsjahr 1990 vom 14.08.1997 und die Einspruchsentscheidung vom 18.11.1998 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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