8 K 568/02 E•Finanzgericht Münster, 2004-11-09, 8 K 568/02 E
Finanzgericht Münster, 2004-11-09, 8 K 568/02 E
8 K 568/02 ESteuergericht09.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 K 568/02 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-09
Aktenzeichen: 8 K 568/02 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2004:1109.8K568.02E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die geänderten Einkommensteuerbescheide 1996 -2000 vom 5.11.2001 sowie die Einspruchsentscheidung vom 7.01.2002 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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