7 K 1707/04 StB•Finanzgericht Münster, 2004-09-21, 7 K 1707/04 StB
Finanzgericht Münster, 2004-09-21, 7 K 1707/04 StB
7 K 1707/04 StBSteuergericht21.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 7 K 1707/04 StB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-21
Aktenzeichen: 7 K 1707/04 StB
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2004:0921.7K1707.04STB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Der Streitwert wird auf 25.000 Euro festgesetzt.
Die im Zusammenhang mit dem Überdenkungsverfahren der Klägerin entstandenen Kosten für einen Bevollmächtigten sind nicht erstattungsfähig.
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