6 K 1584/02 E,G•Finanzgericht Münster, 2004-07-01, 6 K 1584/02 E,G
Finanzgericht Münster, 2004-07-01, 6 K 1584/02 E,G
6 K 1584/02 E,GSteuergericht01.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 6 K 1584/02 E,G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-01
Aktenzeichen: 6 K 1584/02 E,G
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2004:0701.6K1584.02E.G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der Änderungsbescheid zur Einkommensteuer vom 16. November 1999 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08. März 2002 sowie der Bescheid über den einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag 1999 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08. März 2002 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.