2 K 1307/02 AO•Finanzgericht Münster, 2004-05-27, 2 K 1307/02 AO
Finanzgericht Münster, 2004-05-27, 2 K 1307/02 AO
2 K 1307/02 AOSteuergericht27.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 2 K 1307/02 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-27
Aktenzeichen: 2 K 1307/02 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2004:0527.2K1307.02AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheids des Beklagten vom 05.04.2001 und der Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 22.02.2002 wird der Beklagte verpflichtet, die Einkommensteuer 1998 einschließlich Solidaritätszuschlag 1998, Zinsen zur Einkommensteuer 1998, Verspätungszuschlag sowie Säumniszuschläge nach Maßgabe der Urteilsgründe zu erlassen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
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