Finanzgericht Münster, 2004-05-19, 11 V 1848/04 E

11 V 1848/04 ESteuergericht19.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 11 V 1848/04 E — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-05-19

Aktenzeichen: 11 V 1848/04 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2004:0519.11V1848.04E.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 2000 und 2001 sowie der Einkommensteuervorauszahlungsbescheide 2003 und 2004, jeweils vom 25. Februar 2004, wird bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung oder anderweitiger Erledigung der Einspruchsverfahren nach Maßgabe der Entscheidungsgründe ausgesetzt. Die Berechnung des auszusetzenden Betrages wird dem Antragsgegner aufgegeben. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner zur Last.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.