1 V 4857/03 E•Finanzgericht Münster, 2004-05-04, 1 V 4857/03 E
Finanzgericht Münster, 2004-05-04, 1 V 4857/03 E
1 V 4857/03 ESteuergericht04.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 1 V 4857/03 E — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-04
Aktenzeichen: 1 V 4857/03 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2004:0504.1V4857.03E.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Die Vollziehung der Steueranmeldung nach § 50 a Abs. 4 EStG für IV/2002 vom 11. Dezember 2002 wird ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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