6 K 7313/00 Kg•Finanzgericht Münster, 2003-06-25, 6 K 7313/00 Kg
Finanzgericht Münster, 2003-06-25, 6 K 7313/00 Kg
6 K 7313/00 KgSteuergericht25.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 6 K 7313/00 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-25
Aktenzeichen: 6 K 7313/00 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0625.6K7313.00KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 17. Juli 2000 in Gestalt der Ein-spruchsentscheidung vom 9. November 2000 wird aufgehoben, soweit die Kindergeldfestsetzung ab dem 1. Januar 1999 aufgehoben worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 2/3 und die Beklagte
zu 1/3.
Die Revision wird zugelassen.
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