Finanzgericht Münster, 2003-06-25, 6 K 7313/00 Kg

6 K 7313/00 KgSteuergericht25.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 6 K 7313/00 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-25

Aktenzeichen: 6 K 7313/00 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0625.6K7313.00KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 17. Juli 2000 in Gestalt der Ein-spruchsentscheidung vom 9. November 2000 wird aufgehoben, soweit die Kindergeldfestsetzung ab dem 1. Januar 1999 aufgehoben worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 2/3 und die Beklagte

zu 1/3.

Die Revision wird zugelassen.

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