4 V 6194/02 E•Finanzgericht Münster, 2003-06-25, 4 V 6194/02 E
Finanzgericht Münster, 2003-06-25, 4 V 6194/02 E
4 V 6194/02 ESteuergericht25.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 4 V 6194/02 E — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-25
Aktenzeichen: 4 V 6194/02 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0625.4V6194.02E.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 2000 vom 10.06.2002 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 13.11.2002 wird in Höhe von insgesamt 95.386,62 EUR (Einkommensteuer 89.565,05 EUR, Zinsen zur Einkommensteuer 895,00 EUR und Solidaritätszuschlag 4.926,57 EUR) bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch vom 02.07.2002 ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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