8 K 3587/00 GrE•Finanzgericht Münster, 2003-05-08, 8 K 3587/00 GrE
Finanzgericht Münster, 2003-05-08, 8 K 3587/00 GrE
8 K 3587/00 GrESteuergericht08.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 K 3587/00 GrE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-08
Aktenzeichen: 8 K 3587/00 GrE
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0508.8K3587.00GRE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 04.08.1998 sowie die Ein-spruchsentscheidung vom 11.05.2000 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitslei-stung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kosten-erstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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