Finanzgericht Münster, 2003-05-08, 8 K 3587/00 GrE

8 K 3587/00 GrESteuergericht08.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 8 K 3587/00 GrE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-08

Aktenzeichen: 8 K 3587/00 GrE

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0508.8K3587.00GRE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 04.08.1998 sowie die Ein-spruchsentscheidung vom 11.05.2000 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitslei-stung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kosten-erstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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