6 K 579/99 F•Finanzgericht Münster, 2003-03-18, 6 K 579/99 F
Finanzgericht Münster, 2003-03-18, 6 K 579/99 F
6 K 579/99 FSteuergericht18.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 6 K 579/99 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-18
Aktenzeichen: 6 K 579/99 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0318.6K579.99F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheides über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zum 31.12.1996 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 29.12.1998 wird der Verlust auf 000000000 DM (= 00000000 Euro) festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen zu 51 % der Beklagte und zu 49 % der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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