11 K 1158/01 L•Finanzgericht Münster, 2003-02-21, 11 K 1158/01 L
Finanzgericht Münster, 2003-02-21, 11 K 1158/01 L
11 K 1158/01 LSteuergericht21.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 11 K 1158/01 L — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-21
Aktenzeichen: 11 K 1158/01 L
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0221.11K1158.01L.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Haftungs- und Nachforderungsbescheid vom 02.07.1999 und die Ein-spruchsentscheidung vom 31.01.2001 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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