Finanzgericht Münster, 2003-01-29, 12 K 1785/99 E

12 K 1785/99 ESteuergericht29.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 12 K 1785/99 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-29

Aktenzeichen: 12 K 1785/99 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0129.12K1785.99E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die bis zum 01.10.2001 entstandenen Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 89 v.H. und der Beklagte zu 11 v.H., die danach entstandenen Kosten trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsan-spruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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