Finanzgericht Münster, 2003-01-24, 5 K 5576/99 F

5 K 5576/99 FSteuergericht24.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 5 K 5576/99 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-24

Aktenzeichen: 5 K 5576/99 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0124.5K5576.99F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Unter Änderung des Feststellungsbescheides 1997 vom 27.7.1998 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6.8.1999 werden die Einkünfte aus Vermie-tung und Verpachtung auf ./. 101.930 DM (./. 52.116 EUR) festgestellt.

Die Verfahrenskosten werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit diese nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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