1 K 5296/00 F•Finanzgericht Münster, 2003-01-15, 1 K 5296/00 F
Finanzgericht Münster, 2003-01-15, 1 K 5296/00 F
1 K 5296/00 FSteuergericht15.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 1 K 5296/00 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-15
Aktenzeichen: 1 K 5296/00 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0115.1K5296.00F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1996 vom 3.5.1999 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.7.2000 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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