13 K 4049/98 E•Finanzgericht Münster, 2002-04-30, 13 K 4049/98 E
Finanzgericht Münster, 2002-04-30, 13 K 4049/98 E
13 K 4049/98 ESteuergericht30.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 13 K 4049/98 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-30
Aktenzeichen: 13 K 4049/98 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2002:0430.13K4049.98E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Unter Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1994 vom
20.01.1997 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.05.1998
wird die Einkommensteuer 1994 nach Maßgabe der Urteilsgründe neu festgesetzt.
Die Berechnung der Steuer wird dem Finanzamt übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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