8 K 4391/01 GrE•Finanzgericht Münster, 2002-03-20, 8 K 4391/01 GrE
Finanzgericht Münster, 2002-03-20, 8 K 4391/01 GrE
8 K 4391/01 GrESteuergericht20.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 K 4391/01 GrE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-20
Aktenzeichen: 8 K 4391/01 GrE
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2002:0320.8K4391.01GRE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Der Änderungsbescheid zur Grunderwerbsteuer vom 17.12.1990/17.01.1991 und die Einspruchsentscheidung vom 06.07.2001 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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