11 K 7343/00 EZ•Finanzgericht Münster, 2002-03-15, 11 K 7343/00 EZ
Finanzgericht Münster, 2002-03-15, 11 K 7343/00 EZ
11 K 7343/00 EZSteuergericht15.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 11 K 7343/00 EZ — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-15
Aktenzeichen: 11 K 7343/00 EZ
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2002:0315.11K7343.00EZ.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 25.10.2000 wird die Eigenheimzulage ab dem Jahre 1998 auf 6.500 DM (=3.323,40 EUR) festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in dersel-ben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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