6 K 6565/99 E•Finanzgericht Münster, 2002-02-05, 6 K 6565/99 E
Finanzgericht Münster, 2002-02-05, 6 K 6565/99 E
6 K 6565/99 ESteuergericht05.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 6 K 6565/99 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-05
Aktenzeichen: 6 K 6565/99 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2002:0205.6K6565.99E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der Änderungsbescheid vom 18. Mai 1999 in Gestalt der
Einspruchsentscheidung vom 28. September 1999 in Gestalt
des Änderungsbescheides vom 03. Januar 2001 wegen ESt 1995
wird dahingehend geändert, dass eine dauernde Last in Höhe von
15.000 DM berücksichtigt wird.
Die Steuerberechnung wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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