3 K 8565/97 Erb•Finanzgericht Münster, 2001-12-06, 3 K 8565/97 Erb
Finanzgericht Münster, 2001-12-06, 3 K 8565/97 Erb
3 K 8565/97 ErbSteuergericht06.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 8565/97 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-06
Aktenzeichen: 3 K 8565/97 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2001:1206.3K8565.97ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Unter Änderung des Erbschaftsteuerbescheids vom 21.10.1997 und der Einspruchsentscheidung vom 08.12.1997 wird die Erbschaftsteuer auf 168.322 DM festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt.
Die Revision wird zugelassen.
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