Finanzgericht Münster, 2001-12-06, 3 K 8565/97 Erb

3 K 8565/97 ErbSteuergericht06.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 8565/97 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-06

Aktenzeichen: 3 K 8565/97 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2001:1206.3K8565.97ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Unter Änderung des Erbschaftsteuerbescheids vom 21.10.1997 und der Einspruchsentscheidung vom 08.12.1997 wird die Erbschaftsteuer auf 168.322 DM festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt.

Die Revision wird zugelassen.

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