Finanzgericht Münster, 2001-10-26, 5 K 4280/00 F

5 K 4280/00 FSteuergericht26.10.2001

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 5 K 4280/00 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-10-26

Aktenzeichen: 5 K 4280/00 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2001:1026.5K4280.00F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Umsatzsteuerbescheide für 1997 vom 3. März 2000 und für 1998 vom 13. März 2000 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Juli 2000 werden die Umsatzsteuer 1997 auf 36.849,- DM und die Um-satzsteuer 1998 auf 40.336,- DM festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, so-weit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.