3 K 8589/98 Erb•Finanzgericht Münster, 2001-10-25, 3 K 8589/98 Erb
Finanzgericht Münster, 2001-10-25, 3 K 8589/98 Erb
3 K 8589/98 ErbSteuergericht25.10.2001
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 8589/98 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-25
Aktenzeichen: 3 K 8589/98 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2001:1025.3K8589.98ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Erbschaftsteuerbescheid zu StNr. 350/9124/0015 vom 14.08.1997 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 25.11.1998 wird aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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