14 K 532/99 Kg•Finanzgericht Münster, 2001-10-25, 14 K 532/99 Kg
Finanzgericht Münster, 2001-10-25, 14 K 532/99 Kg
14 K 532/99 KgSteuergericht25.10.2001
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 14 K 532/99 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-25
Aktenzeichen: 14 K 532/99 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2001:1025.14K532.99KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Bescheid des Beklagten vom 19.12.1997 in der Fassung der Ein-spruchsentscheidung vom 07.01.1999 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Ko-sten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vor-läufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, so weit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.