8 V 3710/01 F•Finanzgericht Münster, 2001-10-23, 8 V 3710/01 F
Finanzgericht Münster, 2001-10-23, 8 V 3710/01 F
8 V 3710/01 FSteuergericht23.10.2001
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 V 3710/01 F — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-10-23
Aktenzeichen: 8 V 3710/01 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2001:1023.8V3710.01F.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Haftungsbescheides vom 27.03.2001 betreffend
Lohnsteuer und Solidaritätszuschläge 1996-1999 wird ohne Sicher-
heitsleistung bis zum rechtskräftigen Abschluß des Einspruchs-
verfahrens ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
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