Finanzgericht Münster, 2001-09-18, 3 K 99/98 Erb

3 K 99/98 ErbSteuergericht18.09.2001

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 99/98 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-09-18

Aktenzeichen: 3 K 99/98 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2001:0918.3K99.98ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Unter Änderung des Bescheides über die Festsetzung der Jahressteuer vom 16.11.1995, StNr.: XXX/9225/2632, wird die zum 01.10.1997 zu entrichtende Steuer auf 403 DM und die ab dem 01.10.1998 jährlich zu entrichtende Steuer auf 1.300 DM festgesetzt. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

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