3 K 99/98 Erb•Finanzgericht Münster, 2001-09-18, 3 K 99/98 Erb
Finanzgericht Münster, 2001-09-18, 3 K 99/98 Erb
3 K 99/98 ErbSteuergericht18.09.2001
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 99/98 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-18
Aktenzeichen: 3 K 99/98 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2001:0918.3K99.98ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheides über die Festsetzung der Jahressteuer vom 16.11.1995, StNr.: XXX/9225/2632, wird die zum 01.10.1997 zu entrichtende Steuer auf 403 DM und die ab dem 01.10.1998 jährlich zu entrichtende Steuer auf 1.300 DM festgesetzt. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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