Finanzgericht Münster, 2001-07-19, 3 K 2387/98 Erb

3 K 2387/98 ErbSteuergericht19.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 2387/98 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-19

Aktenzeichen: 3 K 2387/98 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2001:0719.3K2387.98ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Unter Änderung der Erbschaftsteuerbescheide vom 15.09.1997 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 06.02.1998 wird die Erbschaftsteuer für jeden der Kläger auf 431.483 DM festgesetzt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Die Revision wird zugelassen.

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