Finanzgericht Köln, 2025-01-30, 10 K 101/21

10 K 101/21Steuergericht30.01.2025

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 101/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-30

Aktenzeichen: 10 K 101/21

ECLI: ECLI:DE:FGK:2025:0130.10K101.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Bescheid für 2014 über die gesonderte und einheitliche Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft und damit zusammenhängender anderer Besteuerungsgrundlagen nach § 14 Abs. 5 KStG vom 24.01.2020 wird dahingehend abgeändert, dass sämtliche im Rahmen der „Incentive Reisen“ vom Beklagten als nicht-abziehbare Betriebsausgaben behandelten Aufwendungen abgezogen werden und dadurch das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um ... € verringert wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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