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2 V 1597/24•Finanzgericht Köln, 2024-12-20, 2 V 1597/24
Entscheidungsdatum: 2024-12-20
Aktenzeichen: 2 V 1597/24
ECLI: ECLI:DE:FGK:2024:1220.2V1597.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Vollziehung der Steueranmeldung vom 27. Mai 2024 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6. August 2024 wird in voller Höhe aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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