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11 K 1197/13•Finanzgericht Köln, 2024-10-31, 11 K 1197/13
11 K 1197/13Steuergericht31.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-31
Aktenzeichen: 11 K 1197/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2024:1031.11K1197.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Der Einkommensteuerbescheid für 2007 vom 26.8.2009 sowie die dazugehörige Einspruchsentscheidung werden dahingehend geändert, dass beim Kläger aus der Veräußerung der Anteile an der „Z GmbH“ ein Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG in Höhe von … Euro berücksichtigt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Dem Beklagten wird die Neuberechnung der Einkommensteuer übertragen.
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