projekte
2 K 1723/20•Finanzgericht Köln, 2024-04-17, 2 K 1723/20
Entscheidungsdatum: 2024-04-17
Aktenzeichen: 2 K 1723/20
ECLI: ECLI:DE:FGK:2024:0417.2K1723.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 21.11.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.07.2020 verpflichtet, für das Jahr 2018 eine Einlagenrückgewähr i. H. v. ... € festzustellen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.