Finanzgericht Köln, 2024-04-17, 2 K 1723/20

2 K 1723/20Steuergericht17.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 2 K 1723/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-17

Aktenzeichen: 2 K 1723/20

ECLI: ECLI:DE:FGK:2024:0417.2K1723.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 21.11.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.07.2020 verpflichtet, für das Jahr 2018 eine Einlagenrückgewähr i. H. v. ... € festzustellen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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