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8 K 530/22•Finanzgericht Köln, 2024-03-19, 8 K 530/22
Entscheidungsdatum: 2024-03-19
Aktenzeichen: 8 K 530/22
ECLI: ECLI:DE:FGK:2024:0319.8K530.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Der Bescheid über Einkommensteuer 2017 vom 07.05.2020 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 15.02.2022 dahingehend geändert, dass hinsichtlich der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i.H.v. ... € eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG (Fünftelregelung) berücksichtigt wird. Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer für das Jahr 2017 wird gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung dem Beklagten übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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