Finanzgericht Köln, 2024-03-19, 4 K 2717/09

4 K 2717/09Steuergericht19.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 K 2717/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-19

Aktenzeichen: 4 K 2717/09

ECLI: ECLI:DE:FGK:2024:0319.4K2717.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Einkommensteueränderungsbescheid 1998 vom 01.04.2008 sowie die weiteren Änderungsbescheide vom 18.02.2010 und 11.04.2014 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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