Finanzgericht Köln, 2024-03-06, 2 Ko 335/24

2 Ko 335/24Steuergericht06.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 2 Ko 335/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-06

Aktenzeichen: 2 Ko 335/24

ECLI: ECLI:DE:FGK:2024:0306.2KO335.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16.02.2024 wird dahingehend abgeändert, dass die zu erstattenden Kosten auf ... € festgesetzt werden.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Erinnerungsgegnerin.

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