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2 Ko 2202/23•Finanzgericht Köln, 2024-02-22, 2 Ko 2202/23
2 Ko 2202/23Steuergericht22.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-22
Aktenzeichen: 2 Ko 2202/23
ECLI: ECLI:DE:FGK:2024:0222.2KO2202.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 29.11.2023 wird dahingehend abgeändert, dass die zu erstattenden Kosten in Höhe von …€ festgesetzt werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Erinnerungsgegner.
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