Finanzgericht Köln, 2024-01-17, 13 K 843/20

13 K 843/20Steuergericht17.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 13 K 843/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-17

Aktenzeichen: 13 K 843/20

ECLI: ECLI:DE:FGK:2024:0117.13K843.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der Gewerbesteuermessbescheid 2015 vom 12.03.2020 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 12.03.2020 werden mit der Maßgabe geändert, dass der Gewerbesteuermessbetrag unter Anwendung der einfachen Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG auf … € festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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