Finanzgericht Köln, 2023-09-13, 9 K 2150/20

9 K 2150/20Steuergericht13.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 9 K 2150/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-09-13

Aktenzeichen: 9 K 2150/20

ECLI: ECLI:DE:FGK:2023:0913.9K2150.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

  1. Der Bescheid für 2018 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom 24. Januar 2020 in Gestalt des Bescheids vom 7. Juni 2021 wird dahingehend geändert, dass bei der Ermittlung des Gewinns aus freiberuflicher Tätigkeit die anzusetzenden Betriebsausgaben um den Betrag von 1.903 € erhöht werden.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

  1. Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

  2. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

  3. Die Revision wird zugelassen.

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