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3 K 1356/22•Finanzgericht Köln, 2023-07-12, 3 K 1356/22
Entscheidungsdatum: 2023-07-12
Aktenzeichen: 3 K 1356/22
ECLI: ECLI:DE:FGK:2023:0712.3K1356.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Die Einkommensteuerbescheide 2015 und 2016 vom 12.03.2021 werden im Hinblick auf die Bindungswirkung des § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG dahingehend geändert, dass negative Einkünfte der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit im Jahre 2015 i.H.v. ... € und im Jahre 2016 i.H.v. ... € berücksichtigt werden.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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