Finanzgericht Köln, 2023-07-12, 3 K 1356/22

3 K 1356/22Steuergericht12.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 3 K 1356/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-07-12

Aktenzeichen: 3 K 1356/22

ECLI: ECLI:DE:FGK:2023:0712.3K1356.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 2015 und 2016 vom 12.03.2021 werden im Hinblick auf die Bindungswirkung des § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG dahingehend geändert, dass negative Einkünfte der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit im Jahre 2015 i.H.v. ... € und im Jahre 2016 i.H.v. ... € berücksichtigt werden.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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