Finanzgericht Köln, 2023-04-20, 1 K 1234/22

1 K 1234/22Steuergericht20.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 1 K 1234/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-20

Aktenzeichen: 1 K 1234/22

ECLI: ECLI:DE:FGK:2023:0420.1K1234.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 20.05.2022 wird der Haftungs- und Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag,Kirchensteuer, BAV-Förderbetrag und andere Beträge für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2018 vom 23.07.2021 dahingehend abgeändert, dass die Lohnsteuer um ... €, der Solidaritätszuschlag um ... €, die evangelische Kirchensteuer um ... €, die römisch-katholische Kirchensteuer um ... €, die jüdische Kultussteuer um ... € und die altkatholische Kirchensteuer um ... € niedriger festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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