projekte
1 K 1234/22•Finanzgericht Köln, 2023-04-20, 1 K 1234/22
Entscheidungsdatum: 2023-04-20
Aktenzeichen: 1 K 1234/22
ECLI: ECLI:DE:FGK:2023:0420.1K1234.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 20.05.2022 wird der Haftungs- und Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag,Kirchensteuer, BAV-Förderbetrag und andere Beträge für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2018 vom 23.07.2021 dahingehend abgeändert, dass die Lohnsteuer um ... €, der Solidaritätszuschlag um ... €, die evangelische Kirchensteuer um ... €, die römisch-katholische Kirchensteuer um ... €, die jüdische Kultussteuer um ... € und die altkatholische Kirchensteuer um ... € niedriger festgesetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.