Finanzgericht Köln, 2022-08-24, 12 K 1540/19

12 K 1540/19Steuergericht24.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 12 K 1540/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-24

Aktenzeichen: 12 K 1540/19

ECLI: ECLI:DE:FGK:2022:0824.12K1540.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der geänderte Einkommensteuerbescheid für 2011 vom 02.07.2018 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 12.06.2019 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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