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9 K 1153/16•Finanzgericht Köln, 2022-07-27, 9 K 1153/16
Entscheidungsdatum: 2022-07-27
Aktenzeichen: 9 K 1153/16
ECLI: ECLI:DE:FGK:2022:0727.9K1153.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Die Einkommensteuer der Kläger für 2012 wird unter Abänderung des vom Beklagten erlassenen Einkommensteuerbescheids für 2012 vom 20.01.2016 und unter Aufhebung der zugehörigen Einspruchsentscheidung vom 23.03.2016 auf ... Euro festgesetzt.
Die Einkommensteuer der Kläger für 2013 wird unter Abänderung des vom Beklagten erlassenen Einkommensteuerbescheids für 2013 vom 20.01.2016 und unter Aufhebung der zugehörigen Einspruchsentscheidung vom 23.03.2016 auf ... Euro festgesetzt.
Die Einkommensteuer der Kläger für 2014 wird unter Abänderung des vom Beklagten erlassenen Einkommensteuerbescheids für 2014 vom 20.01.2016 und unter Aufhebung der zugehörigen Einspruchsentscheidung vom 23 März 2016 auf ... Euro festgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
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