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2 K 553/18•Finanzgericht Köln, 2022-04-27, 2 K 553/18
Entscheidungsdatum: 2022-04-27
Aktenzeichen: 2 K 553/18
ECLI: ECLI:DE:FGK:2022:0427.2K553.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Der Beklagte wird verurteilt, unter Änderung der Bescheide für die Jahre 2009 bis 2015 über den Gewerbesteuermessbetrag in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27. Februar 2018 den Gewerbesteuermessbetrag für 2009 bis 2015 ohne Berücksichtigung der aus der Sprechertätigkeit erzielten Einkünfte festzusetzen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf ... EUR festgesetzt.
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