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4 K 3053/18•Finanzgericht Köln, 2022-04-06, 4 K 3053/18
Entscheidungsdatum: 2022-04-06
Aktenzeichen: 4 K 3053/18
ECLI: ECLI:DE:FGK:2022:0406.4K3053.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Der Einkommensteuerbescheid 2010 vom 26.4.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5.11.2018 wird dergestalt geändert, dass Kapitalerträge „A“ i.H.v. ... € (statt bisher ... €) berücksichtigt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der Einkommensteuer 2010 wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
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