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7 K 2313/20•Finanzgericht Köln, 2022-03-24, 7 K 2313/20
Entscheidungsdatum: 2022-03-24
Aktenzeichen: 7 K 2313/20
ECLI: ECLI:DE:FGK:2022:0324.7K2313.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Die Duldungsbescheide vom 29.05.2019 und vom 28.01.2022 sowie die Einspruchsentscheidung vom 14.09.2020 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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