Finanzgericht Köln, 2021-10-28, 1 K 2563/17

1 K 2563/17Steuergericht28.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 1 K 2563/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-28

Aktenzeichen: 1 K 2563/17

ECLI: ECLI:DE:FGK:2021:1028.1K2563.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Unter Änderung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG für 2014 vom 30.08.2021 wird für die Klägerin ein verrechenbarer Verlust nach § 15a EStG am Ende des Wirtschaftsjahres in Höhe von ... € (verrechenbarer Verlust am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ... € zzgl. nicht ausgleichs-/abzugsfähiger Verlust des laufenden Wirtschaftsjahrs ... €) festgestellt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.