Finanzgericht Köln, 2021-03-11, 15 K 2106/18

15 K 2106/18Steuergericht11.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 15 K 2106/18 — Zwischenurteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-11

Aktenzeichen: 15 K 2106/18

ECLI: ECLI:DE:FGK:2021:0311.15K2106.18.00

Dokumenttyp: Zwischenurteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beklagte im Bescheid vom 30. März 2015 und in der Einspruchsentscheidung vom 16. August 2018 einen Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG dem Grunde nach zu Recht der Besteuerung zugrunde gelegt hat.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.

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