Finanzgericht Köln, 2021-02-25, 10 K 1622/18

10 K 1622/18Steuergericht25.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 1622/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-25

Aktenzeichen: 10 K 1622/18

ECLI: ECLI:DE:FGK:2021:0225.10K1622.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Kläger berechtigt ist, Zuwendungsbestätigungen auch für Mitgliedsbeiträge nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.