Finanzgericht Köln, 2021-02-24, 4 K 1184/18

4 K 1184/18Steuergericht24.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 K 1184/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-24

Aktenzeichen: 4 K 1184/18

ECLI: ECLI:DE:FGK:2021:0224.4K1184.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Unter Änderung der Einspruchsentscheidung vom 05.04.2018 wird die Ein-kommensteuer 2004 mit der Maßgabe herabgesetzt, dass die Einkünfte aus Ka-pitalvermögen um 73.518 € vermindert und die sonstigen Einkünfte um 52.122 € erhöht werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen (§ 100 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung).

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 60 % und der Beklagte zu 40 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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