Finanzgericht Köln, 2020-11-26, 8 K 2333/18

8 K 2333/18Steuergericht26.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 8 K 2333/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-26

Aktenzeichen: 8 K 2333/18

ECLI: ECLI:DE:FGK:2020:1126.8K2333.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 17.08.2018 werden die Umsatzsteuerbescheide 2011, 2012 und 2013 vom 19.05.2015 dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer 2011 auf ... €, die Umsatzsteuer 2012 auf ... € und die Umsatzsteuer 2013 auf ... € festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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