Finanzgericht Köln, 2020-08-12, 2 Ko 1600/20

2 Ko 1600/20Steuergericht12.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 2 Ko 1600/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-12

Aktenzeichen: 2 Ko 1600/20

ECLI: ECLI:DE:FGK:2020:0812.2KO1600.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Erinnerungsführer.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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